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Rechtsanwälte zu Lehman Brothers und Haftung
Am 15. September 2009 hat sich der Tag gejährt an dem die Bank Lehman Brothers Insolvenz anmelden musste.
Betroffen von dieser Insolvenz sind auch schätzungsweise 50.000 Anleger in Deutschland, die ihr Geld in Lehman Brothers Zertifikaten angelegt hatten. Viele von Ihnen haben die Möglichkeit ergriffen sich Rechtsrat einzuholen und Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Auf die Vielzahl von eingereichten Klagen sind auch schon die ersten Urteile gesprochen worden. So hat das Landgericht in Hamburg einem Anleger Recht gegeben, der von der Hamburgischen Sparkasse bei dem Kauf von Lehman Brothers Zertifikaten falsch beraten wurde. Dieses und andere bekannt gewordene Urteile sind sehr erfreulich für den Anlegerschutz in Deutschland. Diese Urteile dürfen aber nicht darüber hinweg täuschen, dass es sich immer nur um Einzelfälle handelt und in jedem Fall neu geprüft werden muss, ob der jeweilige Bankberater seinen Kunden bei der Kapitalanlage tatsächlich falsch beraten hat.
Einer Bank obliegt bei der Beratung eines Bankkunden grundsätzlich eine umfassende Informationspflicht. Es müssen dem Anleger alle Informationen mitgeliefert werden, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Diese Informationen müssen wahrheitsgemäß, sorgfältig; insbesondere richtig und vollständig erteilt werden.
Jeder Anleger, der eine Kapitalanlage getätigt hat, die in der Finanz,- und Wirtschaftskrise der vergangenen 12 Monate ihren Wert verloren hat und bei der man den Eindruck hatte schlecht beraten worden zu sein, sollte seinen Sachverhalt von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen. Ein in der Vergangenheit häufig vorgebrachtes Argument, dass es von vornherein aussichtslos ist gegen die beratende Bank vorzugehen, ist nach den Erfahrungen der letzten Monate sicher widerlegt.
Rechtsanwalt Werner Dillerup, Rechtsanwalt Peter Heyers
HEYERS Rechtsanwälte
in Osnabrück
Telefon: 0541/ 20 23 93 82
Telefax: 0541/ 20 23 93 83
