Rechtsschutzversicherung muss Kapitalanlageverfahren zahlen

Häufig versuchen die Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage dadurch zu umgehen, dass sie argumentieren, dass die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds oder der Erbwerb einer Eigentumswohnung vom Rechtsschutz ausgeschlossen sei.

 

Die Risiken einer Rechtsschutzversicherung sind jedoch dann ausgeschlossen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung, Errichtung oder Veränderung eines Grundstückes oder Gebäudes stehen. Eine Ausnahme ist jedoch dann gegeben, wenn sich der Versicherungsnehmer auf die Verletzung von Nebenpflichten des Kreditgebers in Bezug auf die Renditemöglichkeiten einer zu erwerbenden, jedoch noch nicht abschließend errichteten Immobilie beruft. Das OLG Karlsruhe hat dies in seiner Entscheidung Az.: 12 U 284/01 festgestellt.

 

Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 29.02.2003 festgestellt, dass bei geschlossenen Immobilienfonds ( hier WGS-Fonds) die Rechtsschutzversicherung zahlen muss.

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