reonos Newsletter anfordern

In unserer täglichen Praxis erfahren wir immer wieder die Problematiken einer ordnungsgemäßen Newsletterversendung.

 

Wir haben uns daher entschieden, auf diesem - vielleicht altertümlichen erscheinenden Weg - Ihr Einverständnis für unseren Newsletter einzuholen. Sie haben damit auch die Möglichkeit, Ihre Informationswünsche zu konkretisieren.

 

Sie können auch gerne bei einem ersten Termin uns die Newsletter-Anforderung mitbringen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Rechtsthemen.

r e o n o s Newsletter

HEYERS Rechtsanwälte
in Osnabrück

Telefon: 0541/ 20 23 93 82

Telefax: 0541/ 20 23 93 83