
Zum Recht der Informationstechnologie gehört neben dem Internetrecht der Bereich des klassischen EDV-Rechtes.
Zum EDV-Recht gehört z.B.
- Kauf von EDV-Systemen
- Miete von EDV-Systemen
- Verkaufsverträge von Hardware
- Wartungsverträge für Hardware
- Überlassung von Software
- Vereinbarung zur Erstellung von Software
- Wartung und Pflege
- Beratung zum Softwareeinsatz
- Einführung von ERP-Software
- Outsourcing im EDV-Bereich
- Mängel bei EDV- Software
- Vertragsbeendigung ( Kündigung und Rücktritt)
- Rechtsschutz für Software und Datenbanken
- Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware
- Vertrag zur Softwarewartung
- Escrow-Vereinbarung |