EDV-Recht

Zum Recht der Informationstechnologie gehört neben dem Internetrecht der Bereich des klassischen EDV-Rechtes.

 

Zum EDV-Recht gehört z.B.

- Kauf von EDV-Systemen

- Miete von EDV-Systemen

- Verkaufsverträge von Hardware

- Wartungsverträge für Hardware

- Überlassung von Software

- Vereinbarung zur Erstellung von Software

- Wartung und Pflege

- Beratung zum Softwareeinsatz

- Einführung von ERP-Software

- Outsourcing im EDV-Bereich

- Mängel bei EDV- Software

- Vertragsbeendigung ( Kündigung und Rücktritt)

- Rechtsschutz für Software und Datenbanken

- Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware

- Vertrag zur Softwarewartung

- Escrow-Vereinbarung