EWE-Tel läßt Dialergebühren rechtswidrig einklagen



Artikel der Emszeitung vom 28.06.2005

Der niedersächsische Netzbetreiber klagt entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch Dialergebühren ein, obwohl ein Dialer für die Kosten auf der auf der Telefonrechnung verantwortlich war. Erst nachdem das Gericht einen entsprechenden Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung erläuterte, wurde die Klage später zurückgezogen.